Der Notar ist zwar Träger eines öffentlichen Amtes, übt aber seinen Beruf im eigenen Namen und auf eigene Rechnung aus. Er ist keiner staatlichen Weisung unterworfen.
Der Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet. Er muss auf ausgewogene Rechts- und Vertragsverhältnisse hinwirken, um sichere Rechtsverhältnisse zu schaffen.
Dem Notar sind besondere Aufgaben der Rechtspflege übertragen. Was der Notar in seinen öffentlichen Urkunden bestätigt, hat besondere Beweiskraft. Deshalb genießt er auch besonderes Vertrauen.
Der Notar und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet. Dies gilt grundsätzlich für alle Angelegenheiten, die im Rahmen der Berufsausübung bekannt werden.
Wenn ein Notar Geld, Urkunden oder Informationsträger (Dokumente) als Treuhänder übernimmt, unterliegt er besonders strengen Richtlinien und bietet darüber hinaus weitgehenden Versicherungsschutz.
Die Verteilung der Notarstellen ist gesetzlich geregelt. So ist garantiert, dass die Notarstellen in Österreich flächendeckend und gleichmäßig verteilt sind. Die Notare sind überall da, wo Bedarf nach Rechtspflege und Beratung ist.