Erbrecht
Zu den klassischen Aufgaben des Notars gehört die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen. Der Notar führt diese im Auftrag des jeweils örtlich zuständigen Bezirksgerichtes als amtlicher Gerichtskommissär oder aber über jederzeit möglichen Auftrag der Erben als Erbenmachthaber durch.
Zur Regelung erbrechtlicher Ansprüche zu Lebzeiten bietet der Notar die Errichtung von Testamenten, Kodizillen, Erbverträgen sowie notariellen Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen an.
" Klare letztwillige Verfügungen unter Anleitung des Notars vermeiden Streitigkeiten nach dem Tod "