Erbrecht

Erbrecht

Zu den klassischen Aufgaben des Notars gehört die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen. Der Notar führt diese im Auftrag des jeweils örtlich zuständigen Bezirksgerichtes als amtlicher Gerichtskommissär oder aber über jederzeit möglichen Auftrag der Erben als Erbenmachthaber durch.

Zur Regelung erbrechtlicher Ansprüche zu Lebzeiten bietet der Notar die Errichtung von Testamenten, Kodizillen, Erbverträgen sowie notariellen Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen an.

" Klare letztwillige Verfügungen unter Anleitung des Notars vermeiden Streitigkeiten nach dem Tod "

Aufgaben

  • Durchführung von Verlassenschaftsverfahren
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Testamente und Schenkungen auf den Todesfall

Rechtstipps: Bei gemeinsamem Wohnungseigentum von Ehe- oder sonstigen Eigentümerpartnern gilt im Ablebensfall eines der beiden

Partner, dass der Anteil des Verstorbenen an der halben Eigentumswohnung unmittelbar in das Eigentum des überlebenden Partners übergeht.

Verschwiegenheit, Unparteilichkeit und Objektivität

Juristische Sorgfalt für ihre Sicherheit

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