Familienrecht

Familienrecht

Der Notar berät Sie in sämtlichen Bereichen des Familienrechtes, wie etwa bei Adoptionen, Vaterschaftsanerkenntnissen, Errichtung von Ehepakten, Vermögensteilung im Zuge von einvernehmlichen Ehescheidungen oder auch bei der Errichtung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Zustimmungserklärungen nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz und erstellt für Sie die erforderlichen Urkunden.

" Wo Lebensfragen Rechtsfragen werden, gibt der Notar die Antwort."

Aufgaben

  • Eheverträge
  • Unterhaltsregelung und Vermögensteilung bei Scheidung
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Adoptionsverträge

Rechtstipps: Wussten Sie, dass es in Ihrer Hand liegt,

die Bestellung eines eines gerichtlichen Vertreters für Sie zu vermeiden?

Verschwiegenheit, Unparteilichkeit und Objektivität

Juristische Sorgfalt für Ihre Sicherheit

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