Familienrecht
Der Notar berät Sie in sämtlichen Bereichen des Familienrechtes, wie etwa bei Adoptionen, Vaterschaftsanerkenntnissen, Errichtung von Ehepakten, Vermögensteilung im Zuge von einvernehmlichen Ehescheidungen oder auch bei der Errichtung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Zustimmungserklärungen nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz und erstellt für Sie die erforderlichen Urkunden.
" Wo Lebensfragen Rechtsfragen werden, gibt der Notar die Antwort."