Erbrecht

Rechtstipps - Wirtschaftsrecht

Wussten Sie, dass Sie als Gesellschafter einer GmbH auch dann zur Haftung herangezogen werden können, wenn Sie Ihre Stammeinlage voll geleistet haben?
Schuld daran ist eine Bestimmung im GmbH-Gesetz, wonach Gesellschafter für nicht geleistete Stammeinlagen der Mitgesellschafter eine gesetzliche Ausfallshaftung übernehmen.
Dies gilt auch für frühere, innerhalb der letzten fünf Jahre im Firmenbuch eingetragene Gesellschafter. Zur Haftung kommt es vor allem dann, wenn die GmbH insolvent wird, das Stammkapital nicht zur Gänze geleistet ist und ein Gesellschafter zahlungsunfähig ist.
Vermeiden lässt sich das Ganze dann, wenn bei der Gründung oder späteren Übernahme eines Gesellschaftsanteiles darauf geachtet wird, dass sämtliche (nicht nur die eigene) Stammeinlagen voll geleistet werden.

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