Erbrecht

Rechtstipps - Erbrecht

Bei gemeinsamem Wohnungseigentum von Ehe- oder sonstigen Eigentümerpartnern gilt im Ablebensfall eines der beiden Partner, dass der Anteil des Verstorbenen an der halben Eigentumswohnung unmittelbar in das Eigentum des überlebenden Partners übergeht.
Den überlebenden Partner treffen, je nach dem, ob er auch pflichtteilsberechtigt nach dem verstorbenen Partner ist und ein dringendes Wohnbedürfnis hat oder nicht, im Wohnungseigentumsgesetz näher geregelte Zahlungspflichten an die Verlassenschaft des verstorbenen Partners.
Diese Zahlungspflichten des überlebenden Partners können erlassen werden, und zwar entweder durch eine letztwillige Verfügung des anderen Partners oder eine Schenkung auf den Todesfall, die nur in Form eines Notariatsakts rechtsgültig errichtet werden kann.

" Wo Lebensfragen Rechtsfragen werden, gibt der Notar die Antwort. "

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