Erbrecht

Rechtstipps - Immobilien

Wussten Sie, dass auch Benützungsvereinbarungen über die Nutzung von Liegenschaften zwischen mehreren Miteigentümern im Grundbuch verbüchert werden können und damit auch gegenüber Dritten wirksam werden?
Bei Häusern mit mehreren Wohnungen und Eigentümern besteht oft das Problem, dass aus Kostengründen oder auch aus rechtlichen Gründen (zB. fehlende Bestandspläne oder Baubewilligungen nach durchgeführten Umbauten) eine Parifizierung (Wohnungseigentumsbegründung) und damit eine rechtliche Zuordnung der einzelnen Wohnung zum jeweiligen Miteigentümer nicht gewünscht oder möglich ist.
Eine relativ kostengünstige und rechtlich beinahe gleichwertige Variante zur Wohnungseigentumsbegründung hiezu bilden Benützungsvereinbarungen, die im Grundbuch angemerkt werden.
Mit diesen lassen sich die Rechtsverhältnisse zwischen den Miteigentümern ähnlich flexibel wie Wohnungseigentumsverträge gestalten. Vor allem im engeren Familienkreis erscheinen solche Nutzungsvereinbarungen durchaus sinnvoll, um Streitigkeiten zwischen den Miteigentümern über die Nutzung und Regelung der Betriebs- und Erhaltungskosten zu vermeiden.
Verbunden mit der Anmerkung im Grundbuch und der Verpflichtung zu einer allfälligen Parifizierung im Sinne der festgehaltenen Nutzungsregelung bieten solche Vereinbarungen speziell bei kleineren Miteigentumsobjekten eine sinnvolle Alternative zu der oft relativ kostspieligen Parifizierung einer Liegenschaft.

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