Erbrecht

Rechtstipps - Beurkundungen

Wussten Sie, dass Unterschriftsbeglaubigungen beim Gericht teurer sind als beim Notar?
Die Unterschriften unter manchen Verträgen, wie z. B. Kaufverträgen oder Pfandbestellungsurkunden über Immobilien, sind in beglaubigter Form abzugeben. Die Beglaubigung der Unterschriften ist sowohl bei Notaren als auch bei Bezirksgerichten möglich. Allerdings sollten Sie hierbei beachten, dass die Unterschriftsbeglaubigung bei den Bezirksgerichten in vielen Fällen höher sind als beim Notar.
Außerdem kommt der Notar auch gerne zu Ihnen, wenn es Ihnen nicht möglich ist, einen Notar aufzusuchen.

" Wo Lebensfragen Rechtsfragen werden, gibt der Notar die Antwort. "

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